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Bankgarantien zurück

So haftet Ihre Bank für Ihren Erfolg

  Die Bankgarantie sichert Ihren Geschäftserfolg - bei Nichterbringung der Leistung gibt’s Geld auf die Hand.

Zunehmend wird in Verträgen die Beibringung von Bankgarantien vereinbart: Bankgarantien sollen die Erfüllung unterschiedlicher im Vertrag festgelegter Verpflichtungen absichern. Jede Vertragspartei kann vom Vertragspartner die Beibringung einer Sicherheit verlangen.

Bei einer Bankgarantie übernimmt Ihre Raiffeisenbank die Gewähr dafür, dass Sie als Begünstigter von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung erhalten, z. B. Geld, Waren oder Dienstleistungen. Bei Nichterbringung der Leistung kann die Bank auf Zahlung eines in der Garantie festgelegten Höchstbetrages in Anspruch genommen werden.

Wesentliches Merkmal einer Garantie ist ihre Abstraktheit, d.h. sie besteht losgelöst vom Grundverhältnis zwischen Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigtem. Der Garant kann Einwendungen und Ansprüche aus diesem Grundvertrag nicht geltend machen. Das heißt, wenn Sie als Garantiebegünstigter die in der Garantie festgehaltenen Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllen, ist die Bank zur Auszahlung des Garantiebetrages verpflichtet.