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Dokumenteninkasso zurück

Vertrauen ist gut, Inkasso ist besser

  Beschäftigen Sie Raiffeisen als Ihre Inkassobank!

Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist die Festlegung der „richtigen“ Zahlungsbedingung im Vertrag speziell für den Exporteur von größter Bedeutung. Nicht immer ist es möglich, die Bezahlung der Warenlieferung oder der Dienstleistung durch ein Akkreditiv sicherstellen zu lassen. Hier kommt das Dokumenteninkasso ins Spiel.

Beim Dokumenteninkasso übernimmt Ihre Raiffeisenbank die Aufgabe, für den Verkäufer (=Auftraggeber) gegen Aushändigung von Dokumenten den vom Käufer geschuldeten Betrag einzuziehen. Die Grundlage für die Abwicklung des Dokumenten-Inkasso-Geschäftes bilden die Richtlinien für Inkassi (ERI 522) der Internationalen Handelskammer, Paris, welche bei der Wirtschaftskammer Österreich bestellt werden können.

Arten des Dokumenteninkassos

D/P = documents against payment
Die vorlegende Bank darf die Dokumente nur gegen sofortige Bezahlung an den Bezogenen aushändigen.

D/A = documents against acceptance
Die vorlegende Bank händigt die Dokumente gegen Akzeptierung eines Wechsels mit einem festgelegten Zahlungsziel aus.

Zum Unterschied vom Akkreditiv hat der Verkäufer beim Dokumenteninkasso keine Gewissheit über die Zahlungsleistung des Käufers bzw. dessen Bank. Die beteiligten Banken übernehmen beim Dokumenteninkasso keine Haftung für die Einlösung der Dokumente. Sie wickeln das Inkasso als reines Dienstleistungsgeschäft für den Verkäufer bzw. Käufer ab.

Nähere Informationen hat Ihre Raiffeisenbank.