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Im Einzelfall hängt es immer von den Garantiebeteiligten ab, welche Garantieart mit welchem Inhalt für die Sicherung des Grundgeschäfts vereinbart wird.

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Garantiearten:

Bietgarantie (Bid Bond)

Diese Garantieart wird oft bei internationalen Ausschreibungen verlangt. Damit soll verhindert werden, dass der Anbieter seine mit dem Angebot verbundenen Verpflichtungen nicht einhalten will oder kann. Die Bietgarantie kann vom Begünstigten in Anspruch genommen werden, wenn die Erstellung der Liefer- oder Leistungsgarantie nicht bzw. nicht fristgerecht erfolgt.

Erfüllungsgarantie (Performance Bond)

Hier haftet die Bank für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ihres Kunden. Meist genügt zur Inanspruchnahme die schriftliche Behauptung des Begünstigten, dass der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt habe.

Gewährleistungsgarantie (Warranty Guarantee)

Diese Garantie bietet dem Käufer Sicherstellung, wenn der Verkäufer seinen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommt. Da die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Ausland häufig auf Schwierigkeiten stößt, kann der Käufer mit einer Bankgarantie seine Ansprüche sicher stellen.

Haftrücklassgarantie

Um später auftretende Mängel aufrechnen zu können, wird bei Anlagegeschäften häufig vereinbart, dass der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückbehalten kann. Bei der Haftrücklassgarantie erklärt sich der Käufer bereit, gegen Beibringung dieser Bankgarantie sofort den vollen Kaufpreis auszubezahlen.

Anzahlungs- und Vorauszahlungsgarantie

Die Anzahlungsgarantie dient dem Käufer als Sicherstellung, dass er bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung seine Anzahlung zurückerhält.  Wird der Gesamtkaufpreis vor der Lieferung geleistet, handelt es sich um eine Vorauszahlungsgarantie.

Zahlungsgarantie

Mit der Zahlungsgarantie können Sie sich als Verkäufer gegen den Fall absichern, dass der Käufer die vertraglich erbrachte Leistung oder Lieferung nicht termingerecht bezahlen kann oder will.

Kreditbesicherungsgarantie

Diese Garantie dient der bankmäßigen Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus Krediten. Am häufigsten werden Kreditbesicherungsgarantien verlangt, wenn die ausländische Tochterfirma eines österreichischen Unternehmens einen Kredit bei einer ausländischen Bank aufnehmen will. Die ausländische Bank ist nicht zu einer Direktbesicherung bereit und verlangt eine Sicherheit in Form einer Garantie der österreichischen Bank der Mutterfirma. 

 

 

Weiterführende Informationen
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