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Sichern Sie durch vorausschauende Liquiditätsplanung langfristig die Bonität Ihres Unternehmens. |
Mitarbeiter, die nach dem 1. Jänner 2003 eingestellt wurden, fallen unter die Abfertigung Neu. Für diese Mitarbeiter zahlen Sie verpflichtend in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Für freie Dienstnehmer und Vorstände gilt ab sofort dieselbe Regelung.
Für Mitarbeiter mit einem vor dem 1. Jänner 2003 abgeschlossenen Dienstverhältnis gelten weiterhin die Bestimmungen der Abfertigung Alt, solange kein Umstieg auf die Abfertigung Neu vereinbart wird. Diese Mitarbeiter haben in bestimmten Fällen des Ausscheidens weiterhin einen Anspruch auf eine Abfertigungszahlung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Monatsbezug. So sind nach 25 Dienstjahren zwölf Monatsbezüge als Abfertigung vom Arbeitgeber zu zahlen.
Die Abfertigungsrückstellungen sind rein buchhalterische Werte. Das bedeutet nicht, dass dafür auch Barmittel vorhanden sind. Als Liquiditätsreserve war bisher die Wertpapierdeckung verpflichtend. Diese Verpflichtung ist seit 2007 nicht mehr erforderlich. Die Abfertigungsverpflichtungen führen bei vielen Unternehmen zu beachtlichen Liquiditätsengpässen. Entsprechende Vorsorge ist daher dringend zu empfehlen.
Um langfristig die Bonität Ihres Unternehmens sicher zu stellen, bieten sich folgende Lösungen an:
| Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung |
| Abfertigungs-Auslagerungsversicherung |
| Abfertigung Neu - Vollübertritt |
| Abfertigung Neu - Teilübertritt |
Informieren Sie sich im Detail bitte bei Ihrem Raiffeisenberater.
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