FAQ zur geförderten Raiffeisen Pension zurück
Was Sie schon immer wissen wollten
![]() |
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Geförderte Raiffeisen Pension. |
Wie viel kann ich einzahlen?
Wie flexibel kann ich meine Einzahlungen gestalten?
Wann besteht Steuerpflicht?
Was bedeutet Kapitalgarantie?
Mit welchen Erträgen kann ich rechnen?
Kann ich mehrere prämienbegünstigte Produkte abschließen?
Wie hoch ist die maximal prämienbegünstigte Einzahlung?
Kann die Raiffeisen Pension übertragen werden?
Gibt es eine Mindestbindungsdauer?
Muss ich schon bei Abschluss entscheiden, was ich nach der Mindestbindungsdauer mache?
Kann ich die Raiffeisen Pension verkaufen?
Kann ich die Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?
Was passiert bei vorzeitigem Ableben?
Wie viel kann ich einzahlen?
Es gibt keine Obergrenze bei den Einzahlungen. Allerdings ist zu beachten, dass jährliche Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag prämienbegünstigt sind. Für darüber hinausgehende Einzahlungen gilt ebenfalls die Kapitalgarantie und die Steuerfreiheit in der Ansparphase. Wird die Pension widmungsgemäß verwendet, d.h. als lebenslange Rente ausbezahlt, unterliegt der Teil der Rente, der sich aus den nicht prämienbegünstigten Teilen errechnet, dem Einkommensteuergesetz.
Höhere Einzahlungen können vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie erst zu einem späten Zeitpunkt mit Ihrer Zukunftsvorsorge beginnen.
Wie flexibel kann ich meine Einzahlungen gestalten?
Einer der vielen Vorteile der Raiffeisen Pension ist die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung der Beiträge. Sie können Ihre Beiträge monatlich, quartalsweise oder jährlich einzahlen. Die Einzahlungen können dabei jederzeit erhöht, verringert oder ausgesetzt werden.
Einzahlungen bis zu der jährlichen Höchstbeitragsgrenze von 2.329,88 Euro sind prämienberechtigt. Für darüber hinaus gehende Einzahlungen erhalten Sie zwar keine Prämie – Kapitalgarantie und Steuerfreiheit gelten jedoch auch hier.
Wann besteht Steuerpflicht?
In der Ansparphase besteht Einkommen- und Kapitalertragsteuerfreiheit, ebenso in der Auszahlungsphase bei widmungsgemäßer Verwendung. Zu einer Steuerpflicht gemäß EstG kommt es für Auszahlungen aus nicht prämienbegünstigten Teilen. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung kommt es zu einer Nachversteuerung der Erträge sowie zur Rückzahlung der Hälfte der erhaltenen Prämien.
Was bedeutet Kapitalgarantie?
Die Kapitalgarantie bezieht sich prinzipiell auf die Einzahlungen und die erhaltenen Prämien. Über die gesetzliche Garantie hinaus bietet Ihnen Raiffeisen eine zusätzliche Garantie auch bei nicht widmungsgemäßer Verwendung. Diese Höchststandsgarantie gilt auf einbezahlte Beiträge, erhaltene Prämien und auch auf bereits erwirtschaftete Erträge.
Mit welchen Erträgen kann ich rechnen?
Ihre persönlichen Erträge aus der Raiffeisen Pension hängen von der Höhe und Dauer Ihrer Einzahlungen sowie der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
Wird das Kapital widmungsgemäß als Rente ausgezahlt, ist die Höhe der Rentenzahlung von der Einzahlungshöhe, dem Geschlecht und den Bedingungen hinsichtlich der Hinterbliebenen abhängig. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Raiffeisenberater.
Kann ich mehrere prämienbegünstigte Produkte abschließen?
Ja, das ist möglich. Prämien aus Bausparverträgen und privaten Pensionsvorsorgeinstrumenten gem. § 108a EstG (z.B. Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse) haben keinen Einfluss auf eine Prämienberechtigung aus der Raiffeisen Pension.
Haben Sie mehrere Zukunftsvorsorgeprodukte abgeschlossen – z.B. bei einer Fremdbank – werden die Einzahlungen aufgerechnet und die Prämie nach Abschlussdatum zugeordnet. Kommt es zu einer Überzahlung, müssen die Auszahlungen gemäß EstG versteuert werden.
Wie hoch ist die maximal prämienbegünstigte Einzahlung?
Der maximal geförderte Einzahlungsbetrag beträgt 2.329,88 Euro. Dieser Betrag errechnet sich aus der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Da zu erwarten ist, dass diese Höchstbeitragsgrundlage in den nächsten Jahren steigen wird, wird sich auch die maximal prämienbegünstigte Beitragshöhe in den Folgejahren erhöhen.
Kann die Raiffeisen Pension übertragen werden?
Die Raiffeisen Pension kann innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe von einer Raiffeisenbank zu einer anderen übertragen werden. Ein Übertrag zu einer Fremdbank ist nicht möglich.
Gibt es eine Mindestbindungsdauer?
Die Mindestbindungsdauer beträgt zehn Jahre.
Muss ich schon bei Abschluss entscheiden, was ich nach der Mindestbindungsdauer mache?
Nein, nach Ablauf der Mindestbindedauer können Sie frei über das Kapital verfügen. Bedenken Sie allerdings, dass es bei nicht widmungsgemäßer Kapitalentnahme zu einer Nachversteuerung und der Rückerstattung der Hälfte der Prämien kommt.
Kann ich die Raiffeisen Pension verkaufen?
Ein Verkauf ist nach Ablauf der Mindestbindungsdauer möglich. Beachten Sie aber, dass es dann zu einer Nachversteuerung und Rückerstattung der Hälfte der erhaltenen Prämien kommt.
Kann ich die Einzahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen?
Eine Geltendmachung im Rahmen der Est-Erklärung ist für alle prämienbegünstigten Pensionsvorsorgeprodukte nicht möglich.
Was passiert bei vorzeitigem Ableben?
Der Erbe hat die Möglichkeit in den Vertrag einzutreten oder eine Auszahlung zu verlangen. Entscheidet sich der Erbe für eine Auszahlung, müssen die Hälfte der erhaltenen Prämien rückerstattet und die Erträge nachversteuert werden.
Kommt es innerhalb der Mindestbindungsdauer zum Todesfall und tritt der Erbe in den Vertrag ein, gilt die Kapitalgarantie allerdings erst nach Ablauf der Mindestbindungsdauer.
Stand 01/2012



