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Information zum Überweisungsverkehr unter Nutzung des SWIFT-Netzwerkes zurück

Bei Überweisungen ins Ausland und gesondert beauftragten Eilüberweisungen werden die in der Überweisung enthaltenen Daten über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommuni-cation (SWIFT) mit Sitz in Belgien an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Transaktionsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in den Niederlanden und USA.

Ein anderes Unternehmen, das diese Dienstleistungen weltweit anbietet, gibt es derzeit nicht, sodass österreichische Kreditinstitute für die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs regelmäßig keine Alternative zur Nutzung der Dienste von SWIFT haben. Ohne eine Zusammenarbeit mit SWIFT könnte ein österreichisches Kreditinstitut seinen Kunden keine Dienstleistungen im weltweiten Zahlungsverkehr anbieten. Das von den österreichischen Kreditinstituten genutzte SWIFT-Netz genügt technisch den höchsten Sicherheitsanforderungen.

SWIFT betreibt in Europa und in den USA jeweils ein Rechenzentrum (Operating Center), in dem die Transaktionsdaten vorübergehend gespeichert sind. Die Datenbestände, die auf den Servern in den Operating Centern gespeichert werden, sind aufgrund einer ständigen Datenspiegelung stets identisch. Diese Spiegelung erfolgt aus Sicherheitsgründen, um beim Ausfall eines der Operating Center den internationalen Zahlungsverkehr vom anderen Operating Center fortführen zu können. Eine räumlich getrennte Ersatzinfrastruktur zur Sicherung des fortlaufenden Betriebes entspricht internationalen Standards und aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Nach dem 11. September 2001 hat das US-amerikanische Finanzministerium aufgrund behördlicher Beschlagnahmeanordnungen Transaktionsdaten aus dem US-amerikanischen Operating Center von SWIFT angefordert und diese für die Zwecke der Terrorismusbekämpfung ausgewertet. Nach Auskunft von SWIFT und dem US-amerikanischen Finanzministerium ist eine Vereinbarung getroffen worden, um die von den Beschlagnahmeanordnungen jeweils erfasste Datenmenge soweit wie möglich zu reduzieren und deren Auswertung nur für Zwecke der Terrorismusbekämpfung zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass die Beschlagnahme der Zahlungsverkehrsdaten in den USA nach US-amerikanischem Recht zulässig ist. Auch in Europa können staatliche Stellen auf entsprechender rechtlicher Grundlage Daten beschlagnahmen.

Von europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden sind Bedenken gegen die Spiegelung von Zahlungsverkehrdaten in einem SWIFT Operating Center in den USA und den Zugriff von US-Behörden hierauf erhoben worden. Die österreichische Kreditwirtschaft unterstützt eine internationale Lösung für die hiermit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen.

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