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Lebensversicherungen: Noch ein Vorteil mehr
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Leistungen an Begünstigte nunmehr steuerfrei
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Was bedeutet der Wegfall der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Ihre Zukunftsvorsorge? |
Lebensversicherungen sind vielfältig – Sie eignen sich für die zweite Pension, zur Hinterbliebenenvorsorge, zur Kreditbesicherung oder zur finanziellen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder bei schweren Krankheiten. Mit einer Lebensversicherung genießen Sie Versicherungsschutz ab dem ersten Tag des Abschlusses. Sie können sich eine garantierte lebenslange Rente sichern oder sich die Summe bei Vertragsende KESt-frei auszahlen lassen.
Zu diesen Vorteilen kommt seit Sommer dieses Jahres ein weiterer Pluspunkt hinzu: Mit dem Auslaufen der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Lebensversicherungen noch attraktiver. Die Leistungen an Begünstigte sind nämlich ab nun steuerfrei. Was das für Ihre Vermögensweitergabe bedeutet und welche steuerlichen Vorteile es darüber hinaus gibt, lesen Sie im folgenden Überblick.
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Keine Einkommensteuer: Die fällige Versicherungsleistung von privaten Lebensversicherungen ist bei einmaliger Auszahlung grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Einkommensteuerpflicht gibt es bei Lebensversicherungen nur in folgenden Fällen: bei kurzläufigen Einmalerlags-Kapitalversicherungen (zwischen Vertragsabschluss und Kapitalauszahlung liegen weniger als zehn Jahre) und bei Einmalerlags-Rentenversicherungen.
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| Keine Kapitalertragsteuer (KESt): Die Erträge aus einer Lebensversicherung (inklusive fondsgebundene Lebensversicherung) sind von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Als Versicherungsnehmer verlieren Sie also nicht ein Viertel Ihres Ertrages durch Abzug der KESt, sondern Sie lukrieren die zugeteilten Gewinne in vollem Umfang. Es fällt lediglich die vierprozentige Versicherungssteuer an, die mit der Einzahlung der Prämie abgeführt wird. |
| Absetzbarkeit: Die Prämien zur Lebensversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Denn die Prämien gelten als Sonderausgaben: Von diesen können insgesamt Sie insgesamt 2.920 Euro je Kalenderjahr geltend machen. Davon kann ein Viertel steuerlich abgesetzt werden. Achtung: Diese Absetzbarkeit verringert sich mit der Höhe des Jahreseinkommens. Ab einem Einkommen von 50.900 Euro können keine Sonderausgaben mehr steuerlich abgesetzt werden. |
| Auszahlung an Begünstigte: Mit dem Wegfall der Erbschaft- und Schenkungssteuer eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, wie Sie zumindest Teile Ihres Vermögens unbürokratisch und im Wesentlichen steuerfrei weitergeben können. Denn Sie können die Lebensversicherung jederzeit umschreiben und einen anderen Begünstigten einsetzen, ohne dass die langwierige Abänderung eines Testaments notwendig wird. Die Lebensversicherung wird auf diese Weise zur unbürokratischen und flexiblen Form des modernen Testaments, ohne dass ein Notar zugezogen werden muss. Darüber hinaus fallen die Auszahlungen nicht in die Verlassenschaft. Alles, was dabei an Steuer anfällt, ist die vierprozentige Versicherungssteuer, die Sie mit der Prämie leisten. |
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Lebensversicherung? Möchten Sie über alle Vorteile im Detail informiert werden bzw. über alle sonstigen Möglichkeiten, die Ihnen zur Zukunftsvorsorge zur Verfügung stehen? Dann kontaktieren Sie Ihren Raiffeisenberater. Machen Sie gemeinsam den Vorsorgecheck und analysieren Sie, ob Sie bereits ausreichend für Ihre Zukunft vorgesorgt haben. |
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