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Bausparfinanzierung seit Jahresbeginn noch attraktiver zurück
Möglicher Höchstbetrag steigt auf 360.000 Euro

 Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat die Höchstgrenzen für Bauspardarlehen angehoben.

Die Bausparfinanzierung ist seit Jahresbeginn noch attraktiver. Denn für besicherte Darlehen gibt es eine neue Höchstgrenze: Diese beträgt nunmehr 180.000 Euro pro Person, für Ehepaare oder Lebenspartner also 360.000 Euro.     

Wie wird die Darlehenshöhe ermittelt?

Wie hoch die Finanzierung bei einem besicherten Darlehen im konkreten Fall wirklich sein kann, hängt vor allem von Ihrer Ansparleistung ab. Der Bausparvertrag lautet auf eine bestimmte Vertragssumme. Diese setzt sich aus dem Darlehensteil und Ihrem Eigenmittelanteil zusammen. Das heißt, je höher Ihr Eigenmittelanteil ist, den Sie angespart haben, desto höher ist das Darlehen, auf das Sie Anspruch haben. Der so genannte Darlehensfaktor wird exakt für den jeweiligen Zuteilungstag ermittelt.

Generell darf die Höhe des Bauspardarlehens aber nicht mehr als 80 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie betragen, die Sie damit finanzieren möchten.

Neue Höchstgrenzen auch bei unbesicherten Darlehen

Eine Änderung gibt es auch bei unbesicherten Darlehen (Schnelles Darlehen ohne Grundbuch): Als Einzelner können Sie nunmehr im Maximalfall 25.000 Euro beanspruchen, als Ehepaar oder Lebensgemeinschaft 50.000 Euro.

Höchstgrenzen – Veränderungen im Überblick
 

Bisher

Neu

Besichertes Darlehen

150.000 Euro

180.000 Euro

Unbesichertes Darlehen

22.000 Euro

25.000 Euro

Besichertes Darlehen Ehepaar / Lebenspartner

300.000 Euro

360.000 Euro

Unbesichertes Darlehen Ehepaar / Lebenspartner

44.0000 Euro

50.000 Euro


Haben Sie noch weitere Fragen bzw. möchten Sie Details zum Ablauf einer Bausparfinanzierung wissen? Dann zögern Sie nicht und fragen Sie Ihren Raiffeisenberater. Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Frage auch online stellen. 

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