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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat die Höchstgrenzen für Bauspardarlehen angehoben. |
Die Bausparfinanzierung ist seit Jahresbeginn noch attraktiver. Denn für besicherte Darlehen gibt es eine neue Höchstgrenze: Diese beträgt nunmehr 180.000 Euro pro Person, für Ehepaare oder Lebenspartner also 360.000 Euro.
Wie wird die Darlehenshöhe ermittelt?
Wie hoch die Finanzierung bei einem besicherten Darlehen im konkreten Fall wirklich sein kann, hängt vor allem von Ihrer Ansparleistung ab. Der Bausparvertrag lautet auf eine bestimmte Vertragssumme. Diese setzt sich aus dem Darlehensteil und Ihrem Eigenmittelanteil zusammen. Das heißt, je höher Ihr Eigenmittelanteil ist, den Sie angespart haben, desto höher ist das Darlehen, auf das Sie Anspruch haben. Der so genannte Darlehensfaktor wird exakt für den jeweiligen Zuteilungstag ermittelt.
Generell darf die Höhe des Bauspardarlehens aber nicht mehr als 80 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie betragen, die Sie damit finanzieren möchten.
Neue Höchstgrenzen auch bei unbesicherten Darlehen
Eine Änderung gibt es auch bei unbesicherten Darlehen (Schnelles Darlehen ohne Grundbuch): Als Einzelner können Sie nunmehr im Maximalfall 25.000 Euro beanspruchen, als Ehepaar oder Lebensgemeinschaft 50.000 Euro.
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Bisher
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Neu
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| Besichertes Darlehen |
150.000 Euro
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180.000 Euro
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| Unbesichertes Darlehen |
22.000 Euro
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25.000 Euro
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| Besichertes Darlehen Ehepaar / Lebenspartner |
300.000 Euro
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360.000 Euro
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| Unbesichertes Darlehen Ehepaar / Lebenspartner |
44.0000 Euro
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50.000 Euro
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Haben Sie noch weitere Fragen bzw. möchten Sie Details zum Ablauf einer Bausparfinanzierung wissen? Dann zögern Sie nicht und fragen Sie Ihren Raiffeisenberater. Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Frage auch online stellen.
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